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   SG Reutlingen, 27.10.2005 - S 3 KR 2884/05   

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https://dejure.org/2005,14105
SG Reutlingen, 27.10.2005 - S 3 KR 2884/05 (https://dejure.org/2005,14105)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 27.10.2005 - S 3 KR 2884/05 (https://dejure.org/2005,14105)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - S 3 KR 2884/05 (https://dejure.org/2005,14105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vollständige Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse; Verfassungsmäßigkeit von § 27a Abs. 3 S. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Qualifizierung von Zeugungsunfähigkeit als regelwidriger, Behandlungsbedürftigkeit zur ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Reduzierung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtungenab 1.1.2004

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus SG Reutlingen, 27.10.2005 - S 3 KR 2884/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bildet für die künstliche Befruchtung nicht eine Krankheit, sondern die Unfähigkeit eines Paares, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung den Versicherungsfall (BSG 03.04.2001 B 1 KR 22/00 R).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus SG Reutlingen, 27.10.2005 - S 3 KR 2884/05
    Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Bereiche handelt, bei denen die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen (BSG 10.05.2005 B 1 KR 25/03 R).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus SG Reutlingen, 27.10.2005 - S 3 KR 2884/05
    Eine Grenze ist dann erreicht, wenn sich für seine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BSG 19.06.2001 B 1 KR 23/00 R).
  • SG Würzburg, 15.05.2007 - S 4 KR 437/06

    Ansprüche auf Erstattung von Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung

    Maßnahmen zur Behebung der Kinderlosigkeit, die sich nicht auf Behandlungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit erstrecken, führen aber zu einem rechtlich anders gelagerten Ergebnis als eine diesbezügliche medizinische Krankheitsbehandlung (vgl. hierzu Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 27.10.2005, - Az. S 3 KR 2884/05, zitiert nach Juris -, das zudem darauf verweist, dass die Annahme eines Verlassens der Krankenbehandlung im klassischen Sinne auch durch die Berufung auf die Vorschriften zur allgemeinen Persönlichkeitsentfaltung gestärkt werde).
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